Zu den grundlegenden Aufgaben des Umweltamts der Stadt Gera gehören der Erhalt funktionsfähiger Naturkreisläufe sowie der Schutz der Umwelt. Dies ist Voraussetzung für die Verbesserung der Lebensqualität und die Schaffung einer lebens- und liebenswerten Stadt. Im Umweltamt werden insbesondere Fragen von Bodenschutz, Abfallablagerungen, Wasserhaushalt, Emissionen und Immissionen, Chemikaliensicherheit, Natur-, Arten- und Baumschutz behandelt. Die Mitarbeiter/innen des Umweltamtes stehen Ihnen gern für alle Fragen zum Umwelt- und Naturschutz im Stadtgebiet zur Verfügung.
Sie beschäftigen sich insbesondere mit
– Stellungnahmen, Beteiligung an Planungen und Maßnahmen
– Bearbeitung von Beschwerden, Auskunft und Beratung
– Anordnungen und Genehmigungen nach den jeweiligen umweltrechtlichen Bestimmungen
– Kontrolle und Überwachung
– Ordnungswidrigkeiten
Abteilung Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit und Abfall
Die Zuständigkeit umfasst u. a. folgende Aufgaben:
– Aufstellung Lärmaktionsplan / Zuarbeit Feinstaubaktionsplan
– Genehmigung von Anlagen (4. BImSchV, Spalte 2), Lagerfeuer, Arbeiten nachts und an Sonn- und Feiertagen
– Anlagenüberwachung und Beschwerdebearbeitung hinsichtlich: Luftschadstoffe, Lärmbekämpfung, Geruchsbelästigung, elektromagnetische Wellen, nichtionisierende Strahlung, Erschütterungen, Störfälle
– Betreuung / Auswertung von Messstellen, orientierende Lärmmessungen
– Zuarbeiten bei Veranstaltungen, bei Planungen und im Baugenehmigungsverfahren
– Chemikaliensicherheit von Produkten, bei Transport, Herstellung und Inverkehrbringen (PRTR, REACH)
– Fragen von Nachhaltigkeit, Klimawandel, Energieeffizienz, betrieblicher Umweltschutz und Beratung zu abfallrechtlichen Belangen
– Überwachung Abfallerzeuger, Anlagen, Grundstücke, Gewerbebetriebe
– Unerlaubte Abfallablagerungen/Gefahrenabwehr
– Transportgenehmigungen, Benehmenserklärungen, Bestellung Betriebsbeauftragte
– Vollzug GewerbeabfallV, Elektro- und Elektronikgerätegesetz, BatterieV, VerpackungsV, BioabfallV, KlärschlammV, AltfahrzeugV, AltholzV, VersatzV
Abteilung Gewässer- und Bodenschutz
Die Zuständigkeit umfasst u. a. folgende Aufgaben:
– Wasserbuch, Wassernutzungsregister, Abwasser, wassergefährdende Stoffe
– wasserrechtliche Erlaubnisse, Genehmigungen, Planfeststellung (z.B. Nutzung, Entnahme, Einleitung)
– Trinkwasserschutzgebiete/Gewässerunterhalt/Gewässerausbau
– Gewässeraufsicht/Gewässerschutz/Gefahrenabwehr
– Überschwemmungsgebiete
– Notwasserversorgung
– Kleinkläranlagen, Bohrungen, Geothermie
– Deponienachsorge
– Bodenveränderungen, Altlasten (Gefährdungsabschätzungen, Untersuchung, Sanierung, Überwachung)
– Vorsorge, Gefahrenabwehr (Erosion, Stoffeinträge, Nutzungen, Eingriffe, Entsiegelung, Aufschüttungen)
– Ausgleichsansprüche / Wertausgleichsbeträge
– Altlast-/Bodeninformationssysteme
Untere Naturschutzbehörde/Artenschutz/Baumschutz
Die Zuständigkeit umfasst u. a. folgende Aufgaben:
– Landschaftsplanung, Biotopverbund und Eingriffsregelung
– Schutzgebiete: Natura 2000, FFH, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, gesetzlich geschützte Biotope, Biotopkartierung
– Artenschutz und Artenhilfsprogramme, Biotoppflege
– Vollzug der städtischen Baumschutzsatzung, Fällanträge, Baumschnitt, Ersatzpflanzung
– Artenschutz: Tierbestandsmeldungen Zoo, Halter, Züchter und Händler, Ausnahmen/Befreiungen
– Erholung in der freien Landschaft, Wanderwege, Naturlehrpfade
– Geschäftsführung Naturschutzbeirat